Rechtsprechung
BayObLG, 22.10.1975 - BReg. 3 Z 128/75 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,2489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 483
- BayObLGZ 1975, 382
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 02.10.2009 - 310 T 57/09 Dem Schutzzweck des Art. 5 Abs. 2 EMRK wurde jedoch ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Betroffenen der Antrag anlässlich seiner mündlichen Anhörung über eine Dolmetscherin in seiner Muttersprache mündlich bekannt gemacht wurde (vgl. BayObLG, NJW 1976, 483, zit. nach juris).
- OLG Köln, 11.06.2001 - 16 Wx 73/01
Übersetzung der schriftlichen Unterlagen im Abschiebehaftverfahren
Der Betroffene hat keinen Anspruch auf Aushändigung der Anträge bzw. Entscheidungen dieses Verfahrens in P. ( so schon Senatsbeschluß vom 28.5.2001 - 16 Wx 105/01-; OLG Hamm, Beschl. vom 5.9.2000 - 19 W 110/00- ; v. 1.3.2001 - 19 W 37/01-; BayObLG, NJW 76, 483 ).